Geklebte Holzstegträger

14. Januar 2026 Landkreis Cochem-Zell

Mögliche Gefährdung der Standsicherheit von Bauwerken mit Konstruktionen aus „Wolff“-Holzstegträgern

Die Unteren Bauaufsichtsbehörden in Rheinland-Pfalz sind angewiesen, innerhalb ihres räumlichen Zuständigkeitsbereichs eigenständig Konstruktionen aus „Wolff“-Holzstegträgern mit Fokus auf harnstoffharzverklebte Generalkeilzinkverbindungen zu untersuchen.


Der Hintergrund ist folgender: Am 6. November 2023 stürzte das Dach der Kirche St. Elisabeth in Kassel vollständig ein. Die Haupttragelemente des Dachkonstruktion der Kirche (Baujahr 1959/60) bildeten geklebte Holzstegträger (sogenannte „Wolff“-Stegträger).

In der Zwischenzeit liegen nähere Erkenntnisse hinsichtlich der Schadensursache vor, die zum Einsturz geführt haben können. Aus dem Gutachten des Büro HAZ Kassel geht hervor, dass der Einsturz sehr wahrscheinlich auf das Versagen der mit Harnstoffharz ausgeführten Generalkeilzinkenverbindungen in Firstnähe zurückzuführen ist. Als eine wesentliche Ursache wurde die mangelhafte Ausführung – vermutlich mit einem ungeeigneten Verfahren zum Aufbringen des Anpressdrucks – identifiziert. Es ist bislang nicht endgültig geklärt, ob neben objektspezifischen auch systematische Ursachen für den Einsturz vorliegen, so dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch andere Objekte betroffen sein könnten.

Entsprechend ist der Landkreis Cochem-Zell als Untere Bauaufsichtsbehörde angehalten mögliche Objekte zu identifizieren und ggf. eine Überprüfung der Standsicherheit vornehmen zu lassen. Hierfür sind wir auf Mithilfe angewiesen.


Da die bauaufsichtliche Zulassung der Wolff-Stegträger Konstruktion nur vom 23.12.1958 bis zum 30.11.1970 bestand, können nur Objekte mit einem Baujahr aus dieser Zeit betroffen sein. Die Baukonstruktion mit geleimten Stegträgern ist insbesondere dafür geeignet, größere Stützweiten zu realisieren. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass eher größere Gebäude (z. B. öffentliche Gebäude, Gewerbe- oder Industriebauten) mit dieser Bauweise hergestellt wurden. Ein Einsatz bei Wohngebäuden ist eher auszuschließen, da hier bei kleinen Stützweiten keine geleimten Hölzer, sondern übliche Vollhölzer zur Ausführung gekommen sind.


Eigentümerinnen und Eigentümer einer Immobilie mit einem Baujahr von 1958 bis 1970, die Anlass haben, anzunehmen, dass in ihrer Immobilie geleimte Holzbinder als Trägerelemente verbaut worden sind, werden gebeten, sich beim Landkreis Cochem-Zell per E-Mail an bauamt@cochem-zell.de zu melden.


Wie geleimte Holzbinder zu erkennen sind, zeigen die Fotos aus dem Gutachten (Quelle: HAZ). Es handelt sich bei den Dachbindern um geleimte Holzbinder der Fa. Wolff aus 37671 Höxter/Ottbergen (Wolff-Stegträger). Sie sind als Satteldachbinder konstruiert. Ihre Länge beträgt 15,1 m, die Stichhöhe im First beträgt ca. 1,08 m. Der Binder ist als Doppel-T-Profil ausgebildet.














Quelle: Quelle: Landkreis Cochem-Zell