Die Grillhütte „Schock“ kann für familiäre, kulturelle und sonstige Veranstaltungen genutzt werden. Die Vergabe erfolgt nach Antragseingang – bitte frühzeitig anfragen. Die Anfrage und Buchung erfolgt über das Reservierungsformular unterhalb dieser Seite.
Kurzinfo
Die Nutzung ist nur im genehmigten Zeitraum erlaubt. Eine Weiter- oder Untervermietung ist nicht zulässig, und die antragstellende Person muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Wichtige Regeln (Auszug)
- Übergabe/Rückgabe: sauber und vollständig – spätestens bis 13:00 Uhr am Folgetag.
- Rücksicht: Lärm- und Jugendschutzbestimmungen sind einzuhalten.
- Musik/Veranstaltung: ggf. notwendige GEMA-Themen klärt der Veranstalter selbst.
Buchung & Abrechnung
- Änderungen oder Verlängerungen des Nutzungszeitraums sind nur mit Zustimmung möglich.
- Bei späterer Übergabe kann ein zusätzlicher Tag berechnet werden.
- Die Abrechnung der Nutzungsgebühr und der Verbrauchskosten erfolgt separat.
Gebühren – Übersicht
Nutzungsgebühr (1. Tag)
Einheimische100,00 €
Auswärtige200,00 €
HinweisPauschale je Nutzung
Jeder weitere Tag
Einheimische50,00 €
Auswärtige100,00 €
HinweisBei Mehrtag / Verlängerung
Ortsansässige Vereine
Einheimische0,00 €
Auswärtige–
HinweisGrundsätzlich kostenfrei (nur Verbrauch)
Strom & Wasser
Einheimischenach Verbrauch
Auswärtigenach Verbrauch
HinweisVerbrauchsabhängig
Schmutzwasser
Einheimischeinklusive
Auswärtigeinklusive
HinweisIn der Nutzungsgebühr enthalten
Kaution (Schlüssel)
Einheimischewird erhoben
Auswärtigewird erhoben
HinweisRückzahlung bei mangelfreier Übergabe
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass für Schäden oder fehlendes Inventar Kosten entstehen können. Die Grillhütte ist nach der Nutzung ordnungsgemäß zu reinigen und vollständig zu übergeben.