Grillhütte „Schock“

Die Grillhütte „Schock“ kann für familiäre, kulturelle und sonstige Veranstaltungen genutzt werden. Die Vergabe erfolgt nach Antragseingang – bitte frühzeitig anfragen. Die Anfrage und Buchung erfolgt über das Reservierungsformular unterhalb dieser Seite.

Kurzinfo

Die Nutzung ist nur im genehmigten Zeitraum erlaubt. Eine Weiter- oder Untervermietung ist nicht zulässig, und die antragstellende Person muss mindestens 18 Jahre alt sein.

Wichtige Regeln (Auszug)
  • Übergabe/Rückgabe: sauber und vollständig – spätestens bis 13:00 Uhr am Folgetag.
  • Rücksicht: Lärm- und Jugendschutzbestimmungen sind einzuhalten.
  • Musik/Veranstaltung: ggf. notwendige GEMA-Themen klärt der Veranstalter selbst.
Buchung & Abrechnung
  • Änderungen oder Verlängerungen des Nutzungszeitraums sind nur mit Zustimmung möglich.
  • Bei späterer Übergabe kann ein zusätzlicher Tag berechnet werden.
  • Die Abrechnung der Nutzungsgebühr und der Verbrauchskosten erfolgt separat.
Gebühren – Übersicht

Nutzungsgebühr (1. Tag)

Einheimische100,00 €
Auswärtige200,00 €
HinweisPauschale je Nutzung

Jeder weitere Tag

Einheimische50,00 €
Auswärtige100,00 €
HinweisBei Mehrtag / Verlängerung

Ortsansässige Vereine

Einheimische0,00 €
Auswärtige
HinweisGrundsätzlich kostenfrei (nur Verbrauch)

Strom & Wasser

Einheimischenach Verbrauch
Auswärtigenach Verbrauch
HinweisVerbrauchsabhängig

Schmutzwasser

Einheimischeinklusive
Auswärtigeinklusive
HinweisIn der Nutzungsgebühr enthalten

Kaution (Schlüssel)

Einheimischewird erhoben
Auswärtigewird erhoben
HinweisRückzahlung bei mangelfreier Übergabe
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass für Schäden oder fehlendes Inventar Kosten entstehen können. Die Grillhütte ist nach der Nutzung ordnungsgemäß zu reinigen und vollständig zu übergeben.

Reservierungskalender

Bitte wählen Sie zuerst im Kalender den gewünschten Zeitraum aus.
Danach füllen Sie die Kontaktdaten aus und senden die Anfrage ab.