3. Förderaufruf für ehrenamtliche Bürgerprojekte in der Förderperiode 2023-2029!

20. Januar 2026 Landkreis Cochem-Zell

Jetzt für die Mosel aktiv werden!

Bis zum 02.03.2026 können wieder Vorschläge für ehrenamtliche Bürgerprojekte eingereicht werden!


Das Umsetzen von LEADER-Projekten wäre für kleinere Projekte relativ aufwändig. Deshalb gibt es für kleine, ehrenamtliche Projekte eine einfachere Lösung. Und so funktioniert es:

  1. Interessensbekundung bei der LAG-Geschäftsstelle mit einer Projektidee und -beschreibung einreichen (Wer macht was? Welche Kosten entstehen? Wann erfolgt die Umsetzung?) Ein entsprechender Vordruck ist auf der Homepage verfügbar. Die unterzeichnete Interessensbekundung bitte bevorzugt digital einreichen!
  2. Bewertung des Projektes durch die LAG und gegebenenfalls Anerkennung
  3. Nach Durchführung des Projektes: Abgabe einer Projektdokumentation inkl. Fotos und Einreichen der Rechnungen plus Zahlungsbeleg (Kontoauszug).
  4. Auszahlung der Mittel durch die LAG-Geschäftsstelle.

  • Was kann gefördert werden?

    • Grundvoraussetzung ist, dass mit dem Bürgerprojekt ein gemeinnütziges Anliegen umgesetzt wird.
    • Entscheidend für die positive Bewertung einer Projektidee ist, wie gut sie die Handlungsfelder der Lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt.
    • Förderfähig sind ausschließlich Sachkosten, keine eigenen Arbeitsleistungen.
  • Was kann nicht gefördert werden?

    • Projekte von Kommunen und kommunale Pflichtaufgaben (z.B. Ausrüstung Feuerwehr, Erfüllung Verkehrssicherungspflicht)
    • Für den Vereinszweck unabdingbare Gegenstände (z.B. Fußbälle, Notenblätter, Spielgeräte)
    • Festivitäten, wenn sie alleiniger Gegenstand der Förderung sind (z.B. Grillfeste, Vereinsfeste)
  • Wer darf eine Förderung beantragen?

    • gemeinnützige Organisationen, Vereine, Interessenverbände oder auch lose Zusammenschlüsse von Einzelpersonen
    • keine Beteiligung von parteipolitischen Initiativen, kommunalen Körperschaften und Unternehmen möglich
  • Welche Förderung gibt es und welche Bedingungen gibt es?

    • Maximal kann ein Projekt mit 2.000 € gefördert werden, mindestens mit 500 €.
    • Rechnungen unter 100 EUR sind nicht förderfähig
    • Wenn mehr Projekte eingereicht werden, als Mittel zur Verfügung stehen, behält sich die LAG eine Kürzung der Mittel pro Projekt vor.
    • Es handelt sich bei der Förderung um eine Festbetragsförderung; die Förderung darf die Höhe der Investitionskosten nicht übersteigen.
    • Das Projekt muss vorfinanziert werden, im Anschluss wird nach Vorlage der bezahlten Rechnungen und Zahlungsnachweise der Förderbetrag ausgezahlt.
    • In einer Förderperiode kann der gleiche Projektträger höchstens 5-mal gefördert werden.

Wichtige Eckdaten zum 3. Aufruf „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“

Fördermittel-Budget

30.000 €

(Mittel des Landes Rheinland-Pfalz; vorbehaltlich der Bewilligung und Mittelzuweisung des Landes)

Datum des Aufrufes
08.01.2026
Einreichungsfrist für Projektanträge
02.03.2026 (Ausschlussfrist)
Datum der Projektauswahl durch die LAG
voraussichtlich 20.04.2026
Frist für die Schlussabrechnung:

20.10.2026 (Letzter Termin für die Einreichung          der Rechnungen bei der LAG-Geschäftsstelle.)

Unterzeichnete Interessenbekundung einreichen bei:

Geschäftsstelle der LAG Mosel bei der                        Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich 


Die Lokale Aktionsgruppe Mosel ist ein Zusammenschluss von Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschafts- und Sozialpartner, der Zivilgesellschaft sowie der öffentlichen Verwaltung. Unter dem Motto „LAG Mosel – eine Lebens- und Urlaubsregion, die nachhaltig, vielfältig, innovativ und vernetzt ist“ hat sie eine Entwicklungsstrategie erarbeitet. Für deren Umsetzung stellen die Europäische Union, der Bund, das Land Rheinland-Pfalz und die Kommunen der Region Fördermittel zur Verfügung.

Die Geschäftsstelle der LAG bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich steht Ihnen gerne zur Beratung zur Verfügung!


Philipp Goßler

Geschäftsstelle LAG Mosel
Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich
Gebäude P
Tel.: 06571/14-2262
Fax: 06571/14-42262
E-Mail: philipp.gossler@bernkastel-wittlich.de 

Alina Rass

Geschäftsstelle LAG Mosel
Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich
Gebäude P
Tel.: 06571/14-2298
Fax: 06571/14-42298
E-Mail: alina.rass@bernkastel-wittlich.de


Ihre Ansprechpartnerin im Landkreis Cochem-Zell

Julia Kaboth

Kreiswerke Cochem-Zell
Eigenbetrieb Wirtschaft & Innovation
- Dorferneuerung, Kreisentwicklung -
Endertplatz 2, 56812 Cochem
Tel.: 02671/61-692
E-Mail: julia.kaboth@cochem-zell.de


Gefördert durch die Europäische Union und das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen des rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung (EULLE)“.

Quelle: Landkreis Cochem-Zell

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