3. Förderaufruf für ehrenamtliche Bürgerprojekte in der Förderperiode 2023-2029!
Jetzt für die Mosel aktiv werden!
Bis zum 02.03.2026 können wieder Vorschläge für ehrenamtliche Bürgerprojekte eingereicht werden!
Das Umsetzen von LEADER-Projekten wäre für kleinere Projekte relativ aufwändig. Deshalb gibt es für kleine, ehrenamtliche Projekte eine einfachere Lösung. Und so funktioniert es:
- Interessensbekundung bei der LAG-Geschäftsstelle mit einer Projektidee und -beschreibung einreichen (Wer macht was? Welche Kosten entstehen? Wann erfolgt die Umsetzung?) Ein entsprechender Vordruck ist auf der Homepage verfügbar. Die unterzeichnete Interessensbekundung bitte bevorzugt digital einreichen!
- Bewertung des Projektes durch die LAG und gegebenenfalls Anerkennung
- Nach Durchführung des Projektes: Abgabe einer Projektdokumentation inkl. Fotos und Einreichen der Rechnungen plus Zahlungsbeleg (Kontoauszug).
- Auszahlung der Mittel durch die LAG-Geschäftsstelle.
Was kann gefördert werden?
- Grundvoraussetzung ist, dass mit dem Bürgerprojekt ein gemeinnütziges Anliegen umgesetzt wird.
- Entscheidend für die positive Bewertung einer Projektidee ist, wie gut sie die Handlungsfelder der Lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt.
- Förderfähig sind ausschließlich Sachkosten, keine eigenen Arbeitsleistungen.
Was kann nicht gefördert werden?
- Projekte von Kommunen und kommunale Pflichtaufgaben (z.B. Ausrüstung Feuerwehr, Erfüllung Verkehrssicherungspflicht)
- Für den Vereinszweck unabdingbare Gegenstände (z.B. Fußbälle, Notenblätter, Spielgeräte)
- Festivitäten, wenn sie alleiniger Gegenstand der Förderung sind (z.B. Grillfeste, Vereinsfeste)
Wer darf eine Förderung beantragen?
- gemeinnützige Organisationen, Vereine, Interessenverbände oder auch lose Zusammenschlüsse von Einzelpersonen
- keine Beteiligung von parteipolitischen Initiativen, kommunalen Körperschaften und Unternehmen möglich
Welche Förderung gibt es und welche Bedingungen gibt es?
- Maximal kann ein Projekt mit 2.000 € gefördert werden, mindestens mit 500 €.
- Rechnungen unter 100 EUR sind nicht förderfähig
- Wenn mehr Projekte eingereicht werden, als Mittel zur Verfügung stehen, behält sich die LAG eine Kürzung der Mittel pro Projekt vor.
- Es handelt sich bei der Förderung um eine Festbetragsförderung; die Förderung darf die Höhe der Investitionskosten nicht übersteigen.
- Das Projekt muss vorfinanziert werden, im Anschluss wird nach Vorlage der bezahlten Rechnungen und Zahlungsnachweise der Förderbetrag ausgezahlt.
- In einer Förderperiode kann der gleiche Projektträger höchstens 5-mal gefördert werden.
Wichtige Eckdaten zum 3. Aufruf „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“
| Fördermittel-Budget | 30.000 € (Mittel des Landes Rheinland-Pfalz; vorbehaltlich der Bewilligung und Mittelzuweisung des Landes) |
| Datum des Aufrufes | 08.01.2026 |
| Einreichungsfrist für Projektanträge | 02.03.2026 (Ausschlussfrist) |
| Datum der Projektauswahl durch die LAG | voraussichtlich 20.04.2026 |
| Frist für die Schlussabrechnung: | 20.10.2026 (Letzter Termin für die Einreichung der Rechnungen bei der LAG-Geschäftsstelle.) |
Unterzeichnete Interessenbekundung einreichen bei: | Geschäftsstelle der LAG Mosel bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich |
Die Lokale Aktionsgruppe Mosel ist ein Zusammenschluss von Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschafts- und Sozialpartner, der Zivilgesellschaft sowie der öffentlichen Verwaltung. Unter dem Motto „LAG Mosel – eine Lebens- und Urlaubsregion, die nachhaltig, vielfältig, innovativ und vernetzt ist“ hat sie eine Entwicklungsstrategie erarbeitet. Für deren Umsetzung stellen die Europäische Union, der Bund, das Land Rheinland-Pfalz und die Kommunen der Region Fördermittel zur Verfügung.
Die Geschäftsstelle der LAG bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich steht Ihnen gerne zur Beratung zur Verfügung!
Philipp Goßler
Geschäftsstelle LAG Mosel
Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich
Gebäude P
Tel.: 06571/14-2262
Fax: 06571/14-42262
E-Mail: philipp.gossler@bernkastel-wittlich.de
Alina Rass
Geschäftsstelle LAG Mosel
Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich
Gebäude P
Tel.: 06571/14-2298
Fax: 06571/14-42298
E-Mail: alina.rass@bernkastel-wittlich.de
Ihre Ansprechpartnerin im Landkreis Cochem-Zell
Julia Kaboth
Kreiswerke Cochem-Zell
Eigenbetrieb Wirtschaft & Innovation
- Dorferneuerung, Kreisentwicklung -
Endertplatz 2, 56812 Cochem
Tel.: 02671/61-692
E-Mail: julia.kaboth@cochem-zell.de
Gefördert durch die Europäische Union und das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen des rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung (EULLE)“.
Quelle: Landkreis Cochem-Zell