Die Grillhütte „Schock“ kann für familiäre, kulturelle und sonstige Veranstaltungen genutzt werden. Die Vergabe erfolgt nach Antragseingang – bitte frühzeitig anfragen. Die Anfrage und Buchung erfolgt über das Reservierungsformular unterhalb dieser Seite. Schauen Sie sich bei Interesse gerne die Bildgalerie "Schockhütte" an.
Kurzinfo
Die Nutzung ist nur im genehmigten Zeitraum erlaubt. Eine Weiter- oder Untervermietung ist nicht zulässig, und die antragstellende Person muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Wichtige Regeln (Auszug)
- Übergabe/Rückgabe: sauber und vollständig – spätestens bis 13:00 Uhr am Folgetag.
- Rücksicht: Lärm- und Jugendschutzbestimmungen sind einzuhalten.
- Musik/Veranstaltung: ggf. notwendige GEMA-Themen klärt der Veranstalter selbst.
Buchung & Abrechnung
- Änderungen oder Verlängerungen des Nutzungszeitraums sind nur mit Zustimmung möglich.
- Bei späterer Übergabe kann ein zusätzlicher Tag berechnet werden.
- Die Abrechnung der Nutzungsgebühr und der Verbrauchskosten erfolgt separat.
Gebühren – Übersicht
Nutzungsgebühr (1. Tag)
Einheimische100,00 €
Auswärtige200,00 €
HinweisPauschale je Nutzung
Jeder weitere Tag
Einheimische50,00 €
Auswärtige100,00 €
HinweisBei Mehrtag / Verlängerung
Ortsansässige Vereine
Einheimische0,00 €
Auswärtige–
HinweisGrundsätzlich kostenfrei (nur Verbrauch)
Strom & Wasser
Einheimischenach Verbrauch
Auswärtigenach Verbrauch
HinweisVerbrauchsabhängig
Schmutzwasser
Einheimischeinklusive
Auswärtigeinklusive
HinweisIn der Nutzungsgebühr enthalten
Kaution (Schlüssel)
Einheimischewird erhoben
Auswärtigewird erhoben
HinweisRückzahlung bei mangelfreier Übergabe
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass für Schäden oder fehlendes Inventar Kosten entstehen können. Die Grillhütte ist nach der Nutzung ordnungsgemäß zu reinigen und vollständig zu übergeben.