Abfallentsorgung bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern
Vielfache Hinweise aus der Bevölkerung geben uns Anlass auf die Pflicht zum Anschluss von Ferienwohnungen und Ferienhäusern an die öffentliche Abfallentsorgung hinzuweisen.
Nach den abfallrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Satzung des Landkreises Cochem-Zell über die Abfallentsorgung, müssen nicht nur dauerhaft genutzte Wohnungen und Häuser, sondern auch vorübergehend genutzte Wohnobjekte wie Ferienhäuser und Ferienwohnungen sowie Wochenend- und Saisonhäuser über entsprechende Abfallgefäße verfügen.
Die ordnungsgemäße Vorhaltung der notwendigen Abfallgefäße für die Urlaubs- und Freizeitunterkünfte verhindert, dass sich dem Müll wild in der Natur oder über öffentliche Abfallbehälter auf gemeindlichen Plätzen entledigt wird. Darüber hinaus sorgt sie für eine faire Kostenverteilung bei der Abfallentsorgung und trägt dazu bei, dass wertvolle Rohstoffe durch Recycling zurück in den Kreislauf gelangen.
Wer seine Liegenschaft noch nicht an die Abfallentsorgung angeschlossen hat oder Fragen zur Anschlusspflicht hat, kann sich an die Kreiswerke Cochem-Zell, Tel. 02671-61953, E-Mail abfallwirtschaft@cochem-zell.de, wenden.
Zell (Mosel), 03.11.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)