Brennholzbestellung für 2026
Der Brennholzeinschlag für 2026 steht an. Wir bitten daher die interessierten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Mittelstrimmig, ihre Brennholzbestellung anzumelden. Sie haben hierzu folgende Möglichkeiten:
- Über das Brennholz-Portal von Raiffeisen Forst: https://raiffeisenforst.de/brennholz/. Anmeldung bitte bis spätestens 15.11.2025.
- Per angehängtem Bestellschein. Abgabe beim Ortsbürgermeister Mittelstrimmig bis spätestens 15.11.2025.
Eine Bereitstellung der angegebenen Wunschholzart und Wunschmenge wird angestrebt. Anteile anderer Baumarten und moderate Mengenabweichungen können praxisbedingt vorkommen und sind zu akzeptieren.
Sortimente & Preise (inkl. MwSt.)
Voraussichtliche Bereitstellung bis 31.03.2026:
- Laubhartholz (Buche, Eiche, Esche als Rein- oder Mischpolter; geringe Anteile sonstiges Laubholz möglich):
bis 10 fm: 50,00 €/fm; 11–20 fm: 60,00 €/fm; ab 21 fm: Industrieholzpreis. - Sonstiges Laubholz (bei ausreichendem Anfall: Birke, Ahorn, Kirsche, Erle als Rein- oder Mischpolter):
bis 10 fm: 45,00 €/fm; 11–20 fm: 55,00 €/fm; ab 21 fm: Industrieholzpreis.
Die Bereitstellung erfolgt gerückt am Weg in Poltern mit ca. 5–10 Festmetern zur Aufarbeitung vor Ort oder zum Abtransport. Bestellungen unter 5 Festmetern sind möglich und werden entsprechend bereitgestellt. Abrechnungsmaß ist das ermittelte Poltermaß.
Besteht Bedarf an Nadelbrennholz oder Kronenholz als Reiserlos, ist dies anzumelden. Verfügbarkeit, Preis und Vergabe sind direkt beim Förster Christoph Bachmann (0175 / 667 3489) anzufragen.
Wer im Wald am gepolterten Holz oder zugewiesenem Kronenholz mit der Motorsäge tätig wird, muss eine gültige Qualifikation zur Aufarbeitung von liegendem Holz besitzen, diese auf Verlangen vorweisen und – falls noch nicht geschehen – dem Bürgermeister oder dem Förster in Kopie übergeben. Ohne Qualifikationsnachweis keine Bereitstellung!
Es gelten verbindlich die Regeln aus dem „Merkblatt zur Aufarbeitung von nicht gewerblichem Brennholz in den von Raiffeisen Forst betreuten Wäldern“, das im Brennholz-Portal von Raiffeisen Forst zum Download bereitsteht (und der Rechnung beiliegt).
Ist Holz aus 2025 noch nicht abgefahren, ist eine Bereitstellung von neuem Holz grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen sind nachvollziehbar zu begründen und nur im Einvernehmen zwischen Bürgermeister und Förster möglich.
Wir bitten alle Brennholzkundinnen und -kunden, die für 2026 kein Holz bestellen, aber noch Holz aus 2024 oder 2025 im Wald liegen haben, dieses bis zum 31.12.2025 abzufahren.
Egon Thomas
Ortsbürgermeister