Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mittelstrimmig für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 vom 15.09.2025
Der Gemeinderat hat aufgrund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, am 20.08.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden | ||
| 2025 | 2026 |
1. im Ergebnishaushalt |
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der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.093.491 EUR | 1.087.591 EUR |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.071.271 EUR | 1.079.411 EUR |
das Jahresergebnis auf | 22.220 EUR | 8.180 EUR |
2. im Finanzhaushalt | ||
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 104.235 EUR | 85.120 EUR |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 208.600 EUR | 0 EUR |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 510.740 EUR | 114.140 EUR |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | - 302.140 EUR | - 114.140 EUR |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 197.905 EUR | 29.020 EUR |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
2025 | 2026 | |
| – Grundsteuer A auf | 345 v. H. | 345 v. H. |
| – Grundsteuer B auf | 465 v. H. | 465 v. H. |
| – Gewerbesteuer auf | 380 v. H. | 380 v. H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
2025 | 2026 | |
| – für den ersten Hund | 50,00 EUR | 50,00 EUR |
| – für den zweiten Hund | 100,00 EUR | 100,00 EUR |
| – für jeden weiteren Hund | 150,00 EUR | 150,00 EUR |
| – für den ersten gefährlichen Hund | 400,00 EUR | 400,00 EUR |
| – für jeden weiteren gefährlichen Hund | 600,00 EUR | 600,00 EUR |
§ 6 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 EUR sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
§ 7 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt voraussichtlich 7.023.043,68 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 6.857.893.68 EUR, zum 31.12.2025 6.880.113,68 EUR und zum 31.12.2026 6.888.293,68 EUR.
Mittelstrimmig, den 15.09.2025
Ortsgemeinde Mittelstrimmig
Egon Thomas
Ortsbürgermeister
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 98 i. V. m. § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 21.08.2025 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Gegen die Ausführung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes werden keine Bedenken erhoben.
Der Haushaltsplan für die Jahr 2025 und 2026 liegt gemäß § 98 i. V. m. § 97 Abs. 2 der GemO an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 29.09.2025 bis einschließlich 07.10.2025, in Zimmer 1.05 der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Schloßstr. 69, 56856 Zell (Mosel) öffentlich aus.
Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Zell (Mosel), den 15.09.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Jürgen Hoffmann
Bürgermeister