Pflanzenrückschnitt und Straßenreinigung

21. November 2025 mitteilung

Der Herbst ist die richtige Zeit für den Gartenrückschnitt. Diese Arbeiten bieten auch die Gelegenheit, Hecken und Bäume, die in den angrenzenden Gehweg oder gar in die Fahrbahn der am Grundstück vorbeiführenden Straße ragen, zurückzuschneiden. Dadurch werden Gefahren für Fußgänger, die sonst wegen dem Überwuchs auf die Fahrbahn ausweichen müssten, beseitigt. Auch Beeinträchtigungen des Fahrzeugverkehrs durch Überhänge von Bäumen und Büschen können durch rechtzeitigen Rückschnitt vermieden werden. Die Verantwortlichkeit hierfür obliegt nach dem Landesstraßengesetz dem jeweiligen Grundstückseigentümer oder -besitzer.

Die bunte Jahreszeit hat es leider auch zu eigen, dass das Laub irgendwann herabfällt und nicht zuletzt auch Gehwege bedeckt. Kommt hier die herbsttypische nasse Witterung hinzu, kann schnell eine gefährliche Glätte für Fußgänger entstehen. Deshalb ist es wichtig, den Gehweg möglichst frei von Laub, anderen Ablagerungen und Unkraut zu halten. Dies ist Bestandteil der Straßenreinigungspflicht, die durch Satzung der Gemeinde den Eigentümern und Besitzern der Anliegergrundstücke übertragen ist.

Wir appellieren deshalb an alle Straßenanrainer, etwaigen aus ihrem Grundstück in den öffentlichen Verkehrsraum ragenden Überwuchs zurückzuschneiden und bitten, ein Augenmerk auf die nach der örtlichen Satzung erforderliche Reinigung des angrenzenden Gehweges zu haben.

Vielen Dank!

Zell (Mosel), 03.11.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)