Zahlungshinweis Straßenausbaubeiträge
Zahlungshinweis für die fälligen wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge zum 15.05.2015
Wir weisen darauf hin, dass zum 15. Mai 2015 die 2. Rate des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages für das Jahr 2015 fällig wird.
Die jeweiligen Beitragspflichtigen haben bereits einen entsprechenden Beitragsbescheid erhalten.
Bitte überweisen Sie den Ausbaubeitrag so rechtzeitig, dass dieser am Fälligkeitstag auf einem Konto der Verbandsgemeindekasse Zell (Mosel) gutgeschrieben ist.
Falls Sie uns für den Straßenausbaubeitrag eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird dieser zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto abgebucht.
Zell (Mosel), 29.04.2015
Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)
Karl Heinz Simon, Bürgermeister