Haushaltssatzung der Gemeinde Mittelstrimmig für das Jahr 2015
Haushaltssatzung der Gemeinde Mittelstrimmig für das Jahr 2015 vom 01.04.2015
Der Gemeinderat hat aufgrund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. August 2014 (GVBl. S. 181), am 26.02.2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen.
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 512.990 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 792.890 €
der Jahresfehlbetrag auf -279.900 €
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 532.730 €
die ordentlichen Auszahlungen auf 732.800 €
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf -200.070 €
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 €
der Saldo der außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf 0 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 109.200 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 133.000 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf -23.800 €
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 223.870 €
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 223.870 €
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 865.800 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 865.800 €
die Veränderung des Finanzmittelbestands
im Haushaltsjahr auf -223.870 €
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A auf 300 v. H.
- Grundsteuer B auf 0 v. H.
- Gewerbesteuer auf 365 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund auf 30,00 €
- für den zweiten Hund auf 60,00 €
- für jeden weiteren Hund auf 90,00 €
- für den ersten gefährlichen Hund auf 200,00 €
- für den zweiten gefährlichen Hund auf 400,00 €
- für jeden weiteren gefährlichen Hund auf 600,00 €
§ 5
Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb einer Wertgrenze von 1.000 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
§ 6
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2013 beträgt 7.417.002,59 € und voraussichtlich 7.158.216,59 € zum 31.12.2014 und 6.878.316,59 € zum 31.12.2015.
Mittelstrimmig, den 01.04.2015
Ortsgemeinde Mittelstrimmig
Lothar Jakobs, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 27.02.2015 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan für das Jahr 2015 liegt gemäß § 97 Abs. 2 der GemO an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 13.04.2015 bis einschließlich 21.04.2015, in Zimmer 35 der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Corray 1, 56856 Zell (Mosel) öffentlich aus.
Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Zell (Mosel), den 01.04.2015
Verbandsgemeindeverwaltung
In Vertretung:
Alois Hansen, Erster Beigeordneter