Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mittelstrimmig für die Haushaltsjahre 2017/2018
Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mittelstrimmig für die Haushaltsjahre 2017/2018
Der Gemeinderat hat aufgrund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2015 (GVBl. S. 472), am 08.03.2017 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
2017 2018
der Gesamtbetrag der
Erträge auf 546.670 EUR 520.970 EUR
der Gesamtbetrag der
Aufwendungen auf 741.670 EUR 723.320 EUR
der Jahresfehlbetrag auf - 195.000 EUR - 202.350 EUR
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen
Einzahlungen auf 552.310 EUR 526.870 EUR
die ordentlichen
Auszahlungen auf 649.590 EUR 630.780 EUR
der Saldo der ordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf - 97.280 EUR - 103.910 EUR
die außerordentlichen
Einzahlungen auf 0 EUR 0 EUR
die außerordentlichen
Auszahlungen auf 0 EUR 0 EUR
der Saldo der außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR 0 EUR
die Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit auf 122.000 EUR 33.000 EUR
die Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf 157.130 EUR 10.400 EUR
der Saldo der Ein- und
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf - 35.130 EUR 22.600 EUR
die Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf 132.410 EUR 81.310 EUR
die Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR 0 EUR
der Saldo der Ein- und
Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf 132.410 EUR 81.310 EUR
der Gesamtbetrag der
Einzahlungen auf 806.720 EUR 641.180 EUR
der Gesamtbetrag der
Auszahlungen auf 806.720 EUR 641.180 EUR
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
2017 2018
a) für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 300 v. H. 300 v. H.
b) für Grundstücke
(Grundsteuer B) 0 v. H. 0 v. H.
2. Gewerbesteuer 365 v. H. 365 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
2017 2018
für den ersten Hund 30 EUR 30 EUR
für den zweiten Hund 60 EUR 60 EUR
für jeden weiteren Hund 90 EUR 90 EUR
für den ersten gefährlichen Hund 200 EUR 200 EUR
für den zweiten gefährlichen Hund 400 EUR 400 EUR
für jeden weiteren gefährlichen Hund 600 EUR 600 EUR
§ 5
Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 EUR sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
§ 6
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2015 betrug 7.399.460,51 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2016 beträgt 7.190.020,51 EUR, zum 31.12.2017 6.995.020,51 EUR und zum 31.12.2018 6.792.670,51 EUR.
Mittelstrimmig, den ...
Ortsgemeinde Mittelstrimmig
Lothar Jakobs, Ortsbürgermeister
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mittelstrimmig für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 nebst Entwurf des Haushaltsplans und seiner Anlagen wurde dem Ortsgemeinderat zur Beschlussfassung zugeleitet.
Gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz liegt der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2017/2018 ab 03.04.2017 in der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Corray 1, Zimmer 35, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Der Haushaltsplanentwurf kann ab diesem Zeitpunkt von den Einwohnern eingesehen werden.
Die Einwohner haben die Möglichkeit, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Corray 1, einzureichen. Die Beschlussfassung durch den Gemeinderat erfolgt im Anschluss an diese Frist.
Zell (Mosel), den 24.03.2017
Verbandsgemeindeverwaltung
Karl Heinz Simon, Bürgermeister