Bericht über die Sitzung des Gemeinderates Mittelstrimmig am 08.04.2014

Bericht über die Sitzung des Gemeinderates Mittelstrimmig am 08.04.2014 im Gemeindehaus
unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Lothar Jakobs

Anwesenheit:
Name Anwesend
Theisen, Heiko
Thomas, Egon x
Etges, Gotthard x
Dohm, Lothar x
Wagner, Alois x
Kaufman, Ute
Kaspers, Holger x
Angsten Rainer x

TOP 1: Kommunalwahl 2014;

Wahl eines besonderen Stellvertreters des Wahlleiters für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin in der Gemeinde Mittelstrimmig am 25.05.2014
Ortsbürgermeister Jakobs nahm an der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

TOP 2 und TOP 3
Erweiterung der "Traumschleife Layensteig Strimmiger Berg" um einen weiteren Klettersteig;

1. Zustimmung zur abschließenden Konzeption und Übernahme der anteiligen Investitionskosten
2. Abschluss eines 1. Nachtrages zur Vereinbarung vom 05.10.2010 für den Bau und die Unterhaltung des Prädikatswanderweges "Traumschleife Layensteig Strimmiger Berg"
zu 1.: Der Gemeinderat nimmt sowohl die Konzeption zur Erweiterung der "Traumschleife Layensteig Strimmiger Berg" als auch die erarbeitete Kostenschätzung Kenntnis und spricht sich für eine Realisierung des Projektes unter Übernahme der formellen Projektträgerschaft und Leistung eines weiteren Kostenanteils aus.
zu 2.: Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss eines 1. Nachtrages zur Vereinbarung vom 05.10.2010 für den Bau und die Unterhaltung des Prädikatswanderweges "Traumschleife Layensteig Strimmiger Berg" lt. beiliegendem Vertragsmuster aus.

TOP 4: Bestätigung einer Eilentscheidung des Ortsbürgermeisters zur Vergabe von Schlosser- und Metallbauarbeiten für die Erweiterung der Traumschleife "Layensteig Strimmiger Berg"

Der Gemeinderat nimmt die getroffene Eilentscheidung nachträglich zur Kenntnis.
Er stimmt der Auftragsvergabe für die Ausführung der Schlosser- und Metallbauarbeiten für die Erweiterung der Traumschleife "Layensteig Strimmiger Berg" an das mindestbietende bzw. wirtschaftlichste Unternehmen, die Fa. Metallverarbeitung Dax GmbH, 56814 Faid brutto zu.

TOP 5: Abschließende Zustimmung zum "Interkommunalen Kooperationsvertrag" im Rahmen der Errichtung / Verlängerung des Saar-Hunsrück-Steiges

Der Gemeinderat nimmt die inhaltlichen Regelungen des "Interkommunalen Kooperationsvertrages" einschl. den diesem zugrunde liegenden Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem "Naturpark Saar-Hunsrück e.V." zustimmend zur Kenntnis.
In Ergänzung der ursprünglichen zustimmenden Beschlussfassung aus dem Jahr 2013 stimmt er insbesondere den detaillierteren Regelungen des "Interkommunalen Kooperationsvertrages" (einschl. denen des diesem zugrunde liegenden Geschäftsbesorgungsvertrages) hinsichtlich der Übernahme von Erstinvestitionskosten und laufenden Kosten für das Wegemanagement und für Ersatzbeschaffungen als auch der Übernahme der Haftung und Verkehrssicherungspflicht sowie der Wegesicherung zu.
Gleichzeitig stellt er die Verbandsgemeinde Zell (Mosel) sowohl
-� von den Erstinvestitionskosten als auch
-� von den Kosten für das laufende Wegemanagement und Ersatzbeschaffungen
frei und bestätigt nachdrücklich die Übernahme der Rechte und Pflichten, die die Kommune als Eigentümer bzw. Betreiber des Wanderweges betreffen (Haftung und Verkehrssicherungspflicht sowie Wegesicherung). Sofern Teilstrecken der Wegeführung nicht ausschließlich auf gemeindlichen Flächen verlaufen, werden hier im Laufe der weiteren Umsetzung des Projektes entsprechende Vereinbarungen mit den jeweiligen privaten oder öffentlichen Eigentümern abgeschlossen, die ganz überwiegend nach einer standardisierten Vereinbarung nach Wanderwegeleitfaden Rheinland-Pfalz erfolgen können.

TOP 6: Vorgezogene mittelfristige Betriebsplanung in den kommunalen Forstbetrieben der Verbandsgemeinde Zell (Mosel)

Der Gemeinderat entschied nach eingehender Beratung, mit der Durchführung der mittelfristigen Betriebsplanung die Landesforstverwaltung (Zentralstelle der Forstverwaltung) zu beauftragen.

TOP 7: 3. Änderung des Bebauungsplans "Auf der Fenn" im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB);

a) Beratung und Beschlussfassung über die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken
b) Satzungsbeschluss
zu a): Im vereinfachten Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes "Auf der Fenn" der Ortsgemeinde Mittelstrimmig wurden die Behörden gemäß § 13 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Ziffer 3 BauGB, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, mit Schreiben vom 03.02.2014 gebeten, bis zum 17.03.2014 Stellung zu nehmen.
Mit Bekanntmachung im Mitteilungsblatt vom 07.02.2014 wurde die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 13 Abs. 2 Ziffer 2 und § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 17.02.2014 bis einschließlich 17.03.2014 durchgeführt.
Die während des Verfahrens eingegangenen Anregungen und Bedenken werden dem Gemeinderat bekannt gegeben. Der Ortsgemeinderat würdigt die eingegangenen Anregungen und Bedenken bzw. Stellungnahmen wie folgt:
1. Schreiben/Fax/Mail der
a) Polizeipräsidium Trier, Schreiben vom 05.02.2014
b) Hunsrückverein e.V., 09.02.2014
c) Landwirtschaftskammer, 13.02.2014
d) BUND, 16.03.2014
e) Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, 17.03.2014
Kenntnisnahme - kein Abwägungsbedarf.
2. Waltraud Krawielitzki, Schreiben vom 05.03.2014
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Ortsgemeinde hält aus o.g. Gründen an der Planung fest. Planänderungen ergeben sich nicht.
3. Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 05.02.2014
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Planänderungen ergeben sich nicht.
4. Landesaktionsgemeinschaft Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz e.V., Schreiben vom 08.02.2014
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Aus den Aussagen ergeben sich keine für die Abwägung neuen Sachverhalte. Planänderungen ergeben sich nicht.
5. Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V., Schreiben vom 13.02.2014
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Aus den Aussagen ergeben sich keine für die Abwägung neuen Sachverhalte. Planänderungen ergeben sich nicht.
6. Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück, Schreiben vom 20.02.2014
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Planänderungen ergeben sich nicht.
7. Westnetz GmbH, Schreiben vom 21.02.2014
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Die Leitungen mit ihren Schutzstreifen werden, sofern nicht bereits geschehen, im Bebauungsplan dargestellt.
8. Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Westerwald-Osteifel, Schreiben vom 13.03.2014
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Die Begründung wird ent-sprechend korrigiert.
9. SGD-Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Schreiben vom 11.03.2014
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Die Hinweise zur Oberflächenwasserbewirtschaftung sind in die Begründung aufzunehmen. Planänderungen ergeben sich ansonsten nicht.
10. Kreisverwaltung Cochem-Zell, Schreiben vom 18.03.2014
Die Anregungen der Kreisverwaltung werden zur Kenntnis genommen. Aus den Aussagen ergeben sich keine für die Abwägung neuen Sachverhalte. Die Ortsgemeinde verzichtet aus o.g. Gründen auf die Festsetzung einer randlichen Eingrünung.
Zu b): Der Gemeinderat Mittelstrimmig beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes "Auf der Fenn" gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Ratsmitglied Rainer Angsten nahm an den Beschlussfassungen zu den einzelnen Anregungen und Bedenken nicht teil.

TOP 8: Mitteilungen und Verschiedenes
Der Vorsitzende informierte über laufende Angelegenheiten der Gemeinde.

Mittelstrimmig, den 11.04.2014
Gemeindeverwaltung
Lothar Jakobs, Ortsbürgermeister