Bericht über die Sitzung des Gemeinderates am 30.05.2016

Bericht über die Sitzung des Gemeinderates Mittelstrimmig am 30.05.2016, 19:30 Uhr im Gemeindehaus unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Lothar Jakobs

Anwesenheit:
Name Anwesend
Thomas, Egon x
Dohm, Lothar x
Etges, Roswita x
Wolf, Klaus Peter x
Wagner, Alois x
Friedrich, Udo x
Maßmann, Ralf x
Jakobs, Florian x

Punkt 1
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016;
Änderung Hebesatz Grundsteuer B
Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat, eine Anhebung der Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2016 nicht durchzuführen.

Punkt 2
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Mittelstrimmig;
Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Schockhütte“
a) Beschlussfassung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen
b) Beschlussfassung über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Eine Stellungnahme mit abwägungsrelevanten Inhalt haben abgegeben:
1. Westnetz GmbH,
2. Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie,
3. Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz,
4. Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz,
5. Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V.,
6. Kreisverwaltung Cochem-Zell
Der Gemeinderat Mittelstrimmig würdigt die eingegangenen Anregungen und Bedenken bzw. Stellungnahmen wie folgt:
1. Schreiben/Fax/Mail der
a) Deutsche Bahn AG, 01.04.2016,
b) Hunsrückverein e.V., 03.04.2016,
c) Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, 04.04.2016,
d) IHK Koblenz, 04.04.2016,
e) Polizeiinspektion Zell, 05.04.2016,
f) Deutsche Telekom Technik GmbH, 05.04.2016,
g) Landes-Aktions-Gemeinschaft, 05.04.2016,
h) Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, 06.04.2016,
i) Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 11.04.2016,
j) Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, 11.04.2016,
k) Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesdenkmalpflege, 15.04.2016,
l) Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum, 26.04.2016,
m) Handwerkskammer Koblenz, 29.04.2016
Kenntnisnahme - kein Abwägungsbedarf.
2. Westnetz GmbH, Schreiben vom 11.04.2016
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Die Leitungen werden nachrichtlich in der Planzeichnung dargestellt.
3. Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, Schreiben vom 28.04.2016
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Zur Klärung der erfoderlichen Maßnahmen und Auflagen wird eine Abstimmung vor Ort mit der Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie erfolgen.
4. Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Schreiben vom 03.05.2016
Die Anregungen werden insgesamt zur Kenntnis genommen. Sollten beim Bauvorhaben Indizien für Bergbau auftreten, dann ist die Einbeziehung eines Baugrundberaters bzw. Geotechnikers zu einer objektbezogenen Baugrunduntersuchung vorzunehmen. Die sonstigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
5. Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz, Schreiben vom 04.05.2016
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die freizuhaltenden Sichtflächen zur L 202 sind zu berücksichtigen und werden dauerhaft von beeinträchtigendem Bewuchs freigehalten.
6. Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V., Schreiben vom 04.05.2016
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Der Fachbeitrag Naturschutz ist zu konkretisieren und die erforderlichen landespflegerischen Ausgleichsmaßnahmen sind abschließend festzulegen.
7. Kreisverwaltung Cochem-Zell, Schreiben vom 09.05.2016
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Der Fachbeitrag Naturschutz ist zu konkretisieren und die erforderlichen landespflegerischen Ausgleichsmaßnahmen sind abschließend festzulegen. Die Hinweise zum Bodenschutz sind entsprechend den Anregungen der Kreisverwaltung in die Planunterlagen aufzunehmen. Die Hinweise des Kreiswasserwerkes sind zu beachten.
Zu b):
Der Gemeinderat beschließt - unter Berücksichtigung der zuvor genannten Beschlüsse und des noch ausstehenden Fachbeitrag Naturschutzes - die förmliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans "Schockhütte" durchzuführen.

Punkt 3
Mitteilungen/Verschiedenes
Herr Ortsbürgermeister Jakobs informierte die anwesenden Ratsmitglieder über die laufenden Geschäfte der Verwaltung.

Mittelstrimmig, den 31.05.2016
Gemeindeverwaltung
Lothar Jakobs, Ortsbürgermeister