Bericht über die Sitzung des Gemeinderates am 23.01.2014

Bericht über die Sitzung des Gemeinderates Mittelstrimmig am 23.01.2014 20.00 Uhr im Gemeindehaus unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Lothar Jakobs

Anwesenheit:
Name Anwesend
Theisen, Heiko
Thomas, Egon
Etges, Gotthard x
Dohm, Lothar x
Wagner, Alois x
Kaufman, Ute x
Kaspers, Holger x
Angsten, Rainer

Punkt 1
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014

Nach eingehender Beratung des Haushaltsplanes beschloss der Gemeinderat, folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 zu erlassen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 546.045 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 804.831 €
der Jahresfehlbedarf auf -258.786 €
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 564.800 €
die ordentlichen Auszahlungen auf 749.300 €
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf -184.500 €
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 €
der Saldo der außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf 0 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 78.500 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 265.900 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf -187.400 €
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 371.900 €
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 €
der Saldo der Ein- und
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 371.900 €
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.015.200 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 1.015.200 €
die Veränderung des Finanzmittelbestands
im Haushaltsjahr auf -371.900 €
3. Festsetzung der Steuerhebesätze
Grundsteuer A 300 v. H.
Grundsteuer B 0 v. H.
Gewerbesteuer 365 v. H.
4. Festsetzung der Hundesteuer
1. Hund 30,00 €
2. Hund 60,00 €
für jeden weiteren Hund 90,00 €
1. gefährlicher Hund 200,00 €
2. gefährlicher Hund 400,00 €
für jeden weiteren gefährlichen Hund 600,00 €
5. Festsetzung der Kredite für Investitionen und
Investititionsförderungsmaßnahmen auf 0 €
6. Festsetzung des Gesamtbetrages
der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 €
7. Festsetzungen der Investitionen, auf > 1.000 €
die im Teilhaushalt einzeln darzustellen sind
8. Entwicklung des Eigenkapitals
Zum 31.12.2012 7.640.441,52 €
Zum 31.12.2013 7.335.617,52 €
Zum 31.12.2014 7.076.831,52 €
Gleichzeitig stimmte der Gemeinderat dem Investitionsprogramm für die Jahre 2012 bis 2017 zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

Punkt 2
Festlegung des Bauprogramms für die Herstellung der Straßenbeleuchtung mit den erforderlichen Grabenarbeiten in der Hauptstraße im Jahr 2014

In den Sitzungen am 19.10.2011 und 19.11.2013 hat der Gemeinderat beschlossen, die Straßenbeleuchtung in der Hauptstraße von Haus-Nr. 1 bis Haus-Nr. 75 neu herzustellen und die hierfür erforderlichen Grabenarbeiten durchführen zu lassen.
Für diese Ausbaumaßnahme sind nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) Ausbaubeiträge zu erheben. In seiner Sitzung am 14.01.2014 hat der Gemeinderat daher eine Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen beschlossen.
Der Ausbau soll im Jahre 2014 erfolgen. Die wiederkehrenden Ausbaubeiträge werden gem. § 3 Abs. 2 der Satzung wiederkehrende Beiträge nach dem A-Modell (tatsächliche Investitionskosten im Jahr 2014) ermittelt und im Jahre 2015 von den Eigentümern der beitragspflichtigen Grundstücke erhoben.
Bauprogramm:
Name der Bezeichnung Ausführungs - Voraussichtlich
Straße der Maßnahme zeitraum geschätzter beitragsfähiger Aufwand
Hauptstraße Herstellung der 2014 32.500,00 EUR
- von Haus-Nr. 1 bis Straßenbeleuchtung
Haus-Nr. 75
Durchführung der
erforderlichen Graben- 19.500,00 EUR
arbeiten (Kabelverlegung etc.)
Geschätzter beitragsfähiger Investitionsaufwand insgesamt 52.000,00 EUR
Verteilung der beitragsfähigen Investitionsaufwendungen
Die beitragsfähigen Investitionsaufwendungen werden - nach Abzug des Gemeindeanteils der Ortsgemeinde Mittelstrimmig in Höhe von 33 % (§ 5 der Ausbaubeitragssatzung) - auf die beitragspflichtigen Grundstücksflächen verteilt.
Ermittlung der beitragspflichtigen Grundstücksflächen:
Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse. Für die beiden ersten Vollgeschosse wird kein Zuschlag erhoben, der Zuschlage je weiteres Vollgeschoss beträgt 15 %. Diese Maßstabsdaten erhöhen sich bei ausschließlich, überwiegend oder teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten Grundstücken um 20 %, 15 % bzw. 10 % (§ 6 Abs. 4 Ausbaubeitragssatzung).
Beschluss:
Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat das Ausbauprogramm für die Herstellung der Straßenbeleuchtung mit den erforderlichen Grabenarbeiten in der Hauptstraße.

Punkt 3
Mitteilungen / Verschiedenes

Der Vorsitzende informierte über die laufenden Angelegenheiten der Ortsgemeinde.
Mittelstrimmig, den 27.01.2014
Gemeindeverwaltung
Lothar Jakobs, Ortsbürgermeister