Bericht über die Sitzung des Gemeinderates am 05.09.2012

Bericht über die Sitzung des Gemeinderates Mittelstrimmig am 05.09.2012
im Sitzungssaal des Gemeindehauses in Mittelstrimmig
unter Vorsitz von Herrn Ortsbürgermeister Lothar Jakobs
Anwesend:
Name Anwesend
Theisen, Heiko
Egon, Thomas x
Angsten, Rainer x
Kaufmann, Ute x
Kaspers, Holger x
Etges, Gotthard x
Dohm, Lothar x
Wagner, Alois x

Punkt 1
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Hinterm Galgenflur";

a) Beratung und Beschlussfassung über die während dem Beteiligungsverfahren eingegangenen Anregungen und Bedenken
b) Satzungsbeschluss
Im Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Hinterm Galgenflur" wurde die Öffentlichkeit in der Zeit vom 20. Februar 2012 bis einschließlich 19. März 2012 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB-�s) wurden mit Schreiben vom 07.03.2012 gebeten, bis zum 11. April 2012 Stellung zu nehmen.
Zu den abwägungsrelevanten Eingaben wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst:
1. Kreisverwaltung Cochem-Zell,·Schreiben vom 10.04.2012
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Umweltbericht wird ergänzt und die brandschutztechnischen Hinweise werden beachtet.
2. Landesamt für Geologie und Bergbau, Schreiben vom 28.03.2012
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Nachforschungen hinsichtlich eines erloschenen Bergwerkfeldes und eines tatsächlich erfolgten Abbaus innerhalb des Plangebietes haben sich nicht bestätigt.
Die einschlägigen Regelwerke (DIN 4020, DIN 1997-1 und -2, DIN 1054) werden bei den Eingriffen in den Baugrund berücksichtigt. Planänderungen ergeben sich nicht.
3. Direktion Landesarchäologie, Schreiben vom 23.03.2012
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in die Planurkunde aufgenommen.
4. Landes-Aktions-Gemeinschaft, Mail vom 21.03.2012
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen. Die oben genannten Einwände wurden in der Begründung (Teil 1) und Umweltbericht (Teil 2) hinreichend gewürdigt.
An der Planung wird festgehalten.
5. Vermessungs- und Katasteramt Daun,·Schreiben vom 10.04.2012
Die Planunterlage wird mit dem o. g. Hinweis versehen.
6. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland,·Schreiben vom 23.03.2012
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden alternative Standorte auf ihre Eignung untersucht und der jetzige Planungsstandort aus folgenden Gründen gewählt:
- die Flächen befinden sich im Eigentum des Bauherrn
- die Anbindung an die öffentlichen Verkehrsflächen ist gegeben (L 200)
- die günstige topografische Lage
- das Plangebiet liegt aus immissionsschutzrechtlicher Sicht in ausreichender Entfernung zu anderen Ortslagen (Liesenich und Mittelstrimmig)
- die Stromeinspeisung in das öffentliche Netz ist gewährleistet
- er erfolgen keine größeren Eingriffe in die Natur.
Feuchtgebiete in der Nähe des Plangebietes sind örtlich nicht vorhanden (vgl. Biotoptypenplan).
Die geplanten Fotovoltaikanlagen werden auf Gebäudeflächen beschränkt.
Planänderungen ergeben sich nicht.
7. Rhein-Ruhr Verteilernetz GmbH, Schreiben vom 03.04.2012
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die vorhandenen Leitungen / Anlagen der Rhein- Ruhr-Verteilernetz GmbH werden bei der weiteren Planung berücksichtigt.
8. Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V., 30.03.2012
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen sind, wie in der Begründung und im Umweltbericht unter Ziffer 5.1 festgelegt, umzusetzen. Planänderungen ergeben sich nicht.
9. Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Schreiben vom 02.04.2012
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.
Nach den Berechnungen des Anlagenbetreibers und des beratenden Ingenieurbüros sind die zur Versorgung der Biogasanlage vorgesehenen Flächen von ca. 300 ha auskömmlich. Der spezielle Nachweis der Flächen, die der Versorgung der Biogasanlage dienen, erfolgt im Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).
Planänderungen ergeben sich nicht.
10. Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz, Schreiben vom 17.04.2012
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Die Detailplanung der Zufahrt wird im Einzelgenehmigungsverfahren (BImSchG-Verfahren) dem Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz vorgelegt.
Die eingetragenen Sichtfelder werden dauerhaft von sichtbeeinträchtigenden Bewuchs freigehalten.
Das Oberflächenwasser wird auf dem Grundstück zurückgehalten und wird nicht der Landstraße zugeführt (10.1 der Begründung).
Es ergeben sich keine Planänderungen.
Die Schreiben der nachfolgend aufgeführten Behörden und Verbände haben keine Anregungen und Bedenken vorgetragen und bedürfen daher keiner Abwägung.
- Landes-Aktions-Gemeinschaft Natur und Umwelt RP, Schreiben vom 21.03.2012
- Wehrbereichsverwaltung West, Außenstelle Wiesbaden, Schreiben vom 04.04.2012
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, E-mail vom 19.03.2012
- Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Schreiben vom 14.03.2012
- Hunsrückverein e.V., Schreiben vom 19.03.2012
- Polizeiinspektion Zell, E-Mail vom 15.03.2012
- Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum WW-Osteifel, E-Mail vom 21.03.2012
- Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Obermoschel, Schreiben vom 02.04.2012
- Deutsche Telekom, Netzproduktion GmbH, Mayen, Schreiben vom 27.03.2012
Zu b):
Der Gemeinderat Mittelstrimmig beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Hinterm Galgenflur" gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung.

Punkt 2
2. Änderung des Bebauungsplanes "Auf der Fenn" im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB);

- Aufstellungs - bzw. Änderungsbeschluss
Der Gemeinderat beschloss, den vorgenannten Tagesordnungspunkt abzusetzen.
Das Ratsmitglied Gotthard Etges nahm an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt wegen Sonderinteresse nicht teil.

Punkt 3
Widmung von Gemeindestraßen in der Ortsgemeinde Mittelstrimmig

Der Gemeinderat beschloss, die nachstehenden Straßen nach § 36 des Landesstraßengesetzes mit sofortiger Wirkung dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
1. Straße "Auf der Fenn", von der Einmündung in die "Hauptstraße" (L 202) bis zur Einmündung in die "Flurstraße", Länge insgesamt 243 m, Grundstück Gemarkung Mittelstrimmig, Flur 4, Flurstück 90/2, 91, von der Einmündung in die "Flurstraße" bis zur Einmündung in die Straße "Auf der Fenn", Länge 57 m, Grundstück Gemarkung Mittelstrimmig, Flur 4, Flurstück 89, von der Einmündung in die Straße "Flurstraße" bis zur Einmündung in die Straße "Auf der Fenn", Länge 138 m, Grundstück Gemarkung Mittelstrimmig, Flur 5, Flurstück 116.
2. Straße "Auf Ferbel" von der Einmündung in die "Gartenstraße" in östlicher Richtung bis zum Wendehammer und in westlicher Richtung bis zur Einmündung in den Fahrweg Flur 3, Flurstück 88, Länge insgesamt 276 m, Grundstück Gemarkung Mittelstrimmig, Flur 2, Flurstück 167/1.
3. Straße "Auf Helmert" von der Einmündung in die "Hauptstraße" bis zum Fahrweg, Flur 6, Flurstück 197/1, Länge insgesamt 454 m, Grundstücke Gemarkung Mittelstrimmig, Flur 6, Flurstücke 106/9, 219 und 192/1 (teilweise).
4. "Flurstraße" von der Einmündung in die "Museumstraße" (K 43) bis zur Einmündung in den Fahrwegs Flur 2, Flurstück 156, Länge 207 m, Grundstücke Gemarkung Mittelstrimmig, Flur 4, Flurstück 85/3 und Flur 2, Flurstück 155 (teilweise), sowie von Einmündung in die "Flurstraße" bis zum Ende des Grundstücks Flur 5, Flurstück 20/3, Länge 178 m, Grundstück Gemarkung Mittelstrimmig, Flur 5, Flurstück 117/1.
5. "Gartenstraße" von von der Einmündung in die "Hauptstraße" in nördlicher Richtung bis zum Beginn des Fahrwegs Flur 2, Flurstück 164, Länge 104 m, Grundstücke Gemarkung Mittelstrimmig, Flur 3, Flurstücke 46/6 und 82, von der Einmündung in die "Gartenstraße" in nordöstlicher Richtung bis zur Einmündung in die Straße "Auf Ferbel", Länge 219 m, Grundstücke Gemarkung Mittelstrimmig, Flur 3, Flurstücke 85, 90, und 88 (teilweise), sowie von der Einmündung in die "Schulstraße" in nördlicher Richtung bis zum Ende des Grundstücks Flur 3, Flurstück 33/1, Länge 53 m, Grundstück Gemarkung Mittelstrimmig, Flur 3, Flurstück 89.
6. "Pöhlstraße" von der Einmündung in die "Hauptstraße" bis Ende Grundstück Flur 6, Flurstück 127/1, Länge 307 m, Grundstücke Gemarkung Mittelstrimmig, Flur 4, Flurstück 102/1 und Flur 6, Flurstück 195 (teilweise), sowie von der Einmündung in die "Hauptstraße" bis zur Einmündung in die "Pöhlstraße", Länge 72 m, Grundstück Gemarkung Mittelstrimmig, Flur 4, Flurstück 101.
7. "Schulstraße" von der Einmündung in die "Hauptstraße" bis zur Einmündung in die "Schulstraße", Länge 243 m, Grundstücke Gemarkung Mittelstrimmig, Flur 3, Flurstücke 46/7, 91/2, mit den Stichwegen Flur 3, Flurstück 83 (Länge 44 m), Flurstück 84 (Länge 25 m) und Flurstück 92 (Länge 20 m), sowie von der Einmündung in die Straße "Auf Ferbel" bis zur Einmündung in die "Hauptstraße", Länge 369 m, Grundstücke Gemarkung Mittelstrimmig, Flur 2, Flurstück 170/1 und Flur 3, Flurstück 96 mit dem Stichweg Flurstück 95 (Länge 19 m).
8. Folgende Stichstraßen, die von der "Hauptstraße" (K 43 bzw. L 202) abgehen: Grundstücke Gemarkung Mittelstrimmig, Flur 4, Flurstück 100 (Länge 12 m), Flurstück 99 (Länge 27 m), Flurstück 98 (Länge 24 m), Flurstück 97 (Länge 41 m), Flurstück 96 (Länge 27 m), Flurstück 93 (Länge 34 m), Flurstück 94 (Länge 25 m), Flurstücke 95/5 und 88 (Länge 34 m) sowie Flur 3, Flurstücke 93 und 46/8 (Länge 31 m), Flurstück 94 (Länge 64 m) und Flur 6 Flurstück 190/5 teilweise (Länge 93 m).
9. Gehwege soweit vorhanden entlang der L 202 ("Hauptstraße") vom Ortseingang aus Richtung Blankenrath bis zum Ortsausgang in Richtung Altstrimmig.
10. Gehwege soweit vorhanden entlang der K 43 ("Museumstraße") von der Einmündung in die "Hauptstraße" (L 202) bis zum Ortsausgang in Richtung Liesenich.
Die öffentlichen Verkehrsflächen werden wie folgt gewidmet:
Straßen unter Nr. 1 bis 8: Die Fahrbahnen dienen dem fließenden Verkehr.
Soweit im Verlauf der Straßen ein Gehweg angelegt ist, dient dieser den Fußgängern.
Gehwege Nr. 9 -10: Die Gehwege dienen den Fußgängern.
Die einzelnen Widmungsabschnitte ergeben sich aus den beigefügten Planskizzen.

Punkt 4
Erlass einer Satzung zur Erhebung von Einmalbeiträgen nach den tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung EInzelabrechnung) für die Ortsgemeinde Mittelstrimmig

Der Gemeinderat beschloss, die Satzung zur Erhebung von Einmalbeiträgen nach den tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung Einzelabrechnung) für die Ortsgemeinde Mittelstrimmig unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderung zu erlassen.

Punkt 5
Aufhebung von Feld- und Wirtschaftswegen

Der Gemeinderat beschloss, die vorstehend aufgeführten Teilflächen der Feld- und Wirtschaftswege zur Nutzung freizugeben.
Das Ratsmitglied Egon Thomas nahm an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt wegen Sonderinteresse nicht teil.

Punkt 6
Vergabe von Arbeiten zur Sanierung der Außenfassade des Gemeindehauses

Der Gemeinderat beschloss den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu verschieben.

Punkt 7
Unterrichtung über das Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung für die Jahre 2007 bis 2010

Die zu einzelnen Prüfungsfeststellungen notwendigen Stellungnahmen werden im Einvernehmen bzw. in Absprache mit der Gemeinde von der Verwaltung veranlasst.

Punkt 8
Verschiedenes/Mitteilungen

Der Vorsitzende unterrichtete den Gemeinderat über die laufenden Verwaltungsgeschäfte der Gemeinde, unter anderem:
- Stand der Sanierungsarbeiten an der Mehrzweckhalle Strimmiger Berg
- Beteiligung am Flächennutzungsplan VG Treis
- Einladung der Rhein-Zeitung an die Einwohner von Mittelstrimmig zum Treffen mit der RZ-Sommerredaktion auf dem Dorfplatz am Montag, 24.09.2012 um 18.00 Uhr

Mittelstrimmig, den 04.10.2012
Gemeindeverwaltung
Lothar Jakobs, Ortsbürgermeister