Bekanntmachung: I. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Mittelstrimmig

I. Nachtragshaushaltssatzung

der Ortsgemeinde Mittelstrimmig
für die Haushaltsjahre 2017 und 2018
vom 01.12.2017
Der Gemeinderat hat aufgrund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2015 (GVBl. S. 472), am 15.11.2017 folgende I. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Für das Jahr 2017

Für das Jahr 2018
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Steuersätze
Die Steuersätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer werden nicht geändert.
Die Steuersätze für die Hundesteuer werden für das Haushaltsjahr 2018 geändert und wie folgt festgesetzt:
Für den ersten Hund 50 €
Für den zweiten Hund 100 €
Für jeden weiteren Hund 150 €
Für den ersten gefährlichen Hund 200 €
Für den zweiten gefährlichen Hund 400 €
Für jeden weiteren gefährlichen Hund 600 €
§ 5
Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 EUR sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
§ 6
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2015 beträgt 7.409.744,59 EUR. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2016 beträgt 7.200.304,59 EUR, zum 31.12.2017 7.079.804,59 EUR und zum 31.12.2018 6.900.704,59 EUR.
Mittelstrimmig, den 01.12.2017
Ortsgemeinde Mittelstrimmig
Lothar Jakobs, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Die vorstehende I. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.11.2017 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der I. Nachtragshaushaltsplan für die Jahr 2017 und 2018 liegt gemäß § 97 Abs. 2 der GemO an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 11.12.2017 bis einschließlich 19.12.2017, in Zimmer 35 der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Corray 1, 56856 Zell (Mosel) öffentlich aus.
Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Zell (Mosel), den 01.12.2017
Verbandsgemeindeverwaltung
Karl Heinz Simon, Bürgermeister