Bekanntmachung

Auf Grund der §§ 24 und 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) zuletzt geändert am 22. Dezember 2015 (GVBl. S. 472) und der §§ 1, 2 und 7 Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) zuletzt geändert am 22. Dezember 2015 (GVBl. S. 472) wird nachfolgend der III. Nachtrag zur Benutzungs- und Gebührenordnung für das Gemeindehaus der Ortsgemeinde Mittelstrimmig vom 07.11.2018 bekannt gemacht.

II.

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung

von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.

 

III. Nachtrag

zur Benutzungs- und Gebührenordnung

für das Gemeindehaus der Ortsgemeinde Mittelstrimmig

vom 07.11.2018

Der Gemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.03.2017 (GVBl. S. 21) und der §§ 1, 2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl. S. 472) am 05.09.2018 folgenden III. Nachtrag zur Benutzungs- und Gebührenordnung beschlossen, der hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel I

§ 7 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

   

großer Saal

Sitzungssaal

a)

Festveranstaltungen

für Ortsangehörige

bei Hochzeiten oder

sonstige Familienfeiern

1.Tag

80,00 EUR

40,00 EUR

 

für jeden weiteren Tag

40,00 EUR

20,00 EUR

b)

Beerdigungen/

Nachmittagskaffee

für Ortsangehörige

40,00 EUR

20,00 EUR

 

für Ortsfremde

90,00 EUR

45,00 EUR

c)

Familienfeiern

für Ortsfremde

1. Tag

170,00 EUR

85,00 EUR

 

für jeden weiteren Tag

85,00 EUR

45,00 EUR

d)

Familienabende

für ortsansässige und

überörtliche Vereine

30,00 EUR

15,00 EUR

e)

Versammlungen

für ortsansässige und

überörtliche Vereine

einschl. Strom und Heizung

0,00 EUR

0,00 EUR

f)

separate Küchen-

und/oder Toilettenbenutzung

30,00 EUR

 

§ 7 Abs. 6 erhält folgende Fassung:

Die Stromkosten werden nach jeder Nutzung gesondert nach dem tatsächlichen Verbrauch mit 0,30 EUR je kw/h berechnet.

§ 7 Abs. 7 erhält folgende Fassung:

Bei Heizungsbenutzung wird nach dem tatsächlichen Gasverbrauch abgerechnet. Zur Berechnung wird der Einkaufspreis (brutto) angesetzt. Zu dem errechneten Verbrauch werden zusätzlich 10 % Nebenkostenaufschlag (Miete und Wartung Gastank etc.) berechnet.

§ 7 Abs. 8 erhält folgende Fassung:

Bruch und Verlust von Einrichtungsgegenständen sowie Schäden durch unsachgemäße Behandlung von Einrichtungsgegenständen in und am Gemeindehaus oder Grundstück, sind vom Nutzer zu ersetzen.

Ersatzbeschaffungen von fehlendem oder beschädigtem Inventar werden mit dem Einkaufspreis (brutto) zuzüglich 10 % berechnet.

Artikel II

Dieser Nachtrag tritt rückwirkend zum 01.07.2018 in Kraft.

Mittelstrimmig, den 07.11.2018
Gemeindeverwaltung
Lothar Jakobs, Ortsbürgermeister