Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Schockhütte“

Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Schockhütte“;
hier: Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Auf der Parzelle in der Gemarkung Mittelstrimmig, Flur 6, Flurstück 159 (angrenzend zur L 202) befindet sich die im Eigentum der Ortsgemeinde Mittelstrimmig stehende Schutzhütte „Kleiner Schock“. Da eine konkrete Planung vorliegt die Hütte zu erweitern, das Vorhaben allerdings über das im Außenbereich privilegierte Maß hinausgeht, beabsichtigt die Gemeinde die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schockhütte“ zur bauplanungsrechtlichen Sicherung.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.11.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen.
Den Geltungsbereich des Plangebietes ersehen Sie aus dem nachfolgend abgedruckten Lageplan.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde zwischenzeitlich die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt. Die hierbei eingegangenen Bedenken und Anregungen wurden in der Gemeinderatssitzung am 30.05.2016 behandelt und im Anschluss das Offenlegungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Es wird nunmehr das Offenlegungsverfahren durchgeführt. Zu diesem Zweck geben wir Ihnen hiermit bekannt, dass der Planentwurf, die Begründung mit integriertem Umweltbericht und die Eingriffsbilanzierung hierzu in der Zeit vom 29. August 2016 bis einschließlich 28. September 2016
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), 56856 Zell (Mosel), Corray 3 (Sparkassengebäude, 1. Etage), Zimmer 4, während der allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr, freitags durchgehend von 08.00 bis 13.00 Uhr, von jedermann eingesehen werden kann.

Der Umweltbericht enthält folgende Arten umweltbezogener Informationen:
• Mensch
Erholungsfunktion
• Tiere und Pflanzen
Beeinträchtigung der Lebensräume
• Boden
Beeinträchtigung der Bodenfunktion
• Wasser
Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächenwasser
• Luft und Klima
Veränderung des Kleinklimas
• Landschaft
Einsehbarkeit und Fernwirkung
• Kultur- und sonstige Sachgüter
Bodendenkmäler
• Zusätzliche Eingriffe in Natur und Landschaft

Eingriffsbilanzierung
Während des vorgenannten Offenlegungszeitraums können Stellungnahmen zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Anschrift siehe oben) oder schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Corray 1, 56856 Zell (Mosel), abgegeben werden.
Wir weisen darauf hin, das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können und das ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

56856 Zell (Mosel), 09.08.2016
Verbandsgemeinde Zell (Mosel)
Karl Heinz Simon, Bürgermeister

Bebauungsplan Schockhütte
Bebauungsplan Schockhütte