Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Schockhütte“
Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Bezeichnung "Schockhütte"
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Auf der Parzelle in der Gemarkung Mittelstrimmig, Flur 6, Flurstück 159 (angrenzend zur L 202) befindet sich die im Eigentum der Ortsgemeinde Mittelstrimmig stehende Schutzhütte „Kleiner Schock“. Da eine konkrete Planung vorliegt die Hütte zu erweitern, das Vorhaben allerdings über das im Außenbereich privilegierte Maß hinausgeht, beabsichtigt die Gemeinde die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schockhütte“ zur bauplanungsrechtlichen Sicherung.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.11.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen.
Den Geltungsbereich des Plangebietes ersehen Sie aus dem nachfolgend abgedruckten Lageplan.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Wir geben daher bekannt, dass der Bebauungsplanentwurf, die textlichen Festsetzungen und die Begründung in der Zeit vom
11. April 2016 bis einschließlich 10. Mai 2016
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), 56856 Zell (Mosel), Corray 3 (Sparkassengebäude, 1. Etage), Zimmer 4, während der allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr, freitags durchgehend von 08.00 bis 13.00 Uhr, von jedermann eingesehen werden kann. Hierbei besteht gleichzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen und Bedenken können zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Anschrift siehe oben) oder schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Corray 1, 56856 Zell (Mosel) bis zum 10. Mai 2016 geltend gemacht werden.
56856 Zell (Mosel), 29.03.2016
Verbandsgemeinde Zell (Mosel)
Alois Hansen, Erster Beigeordneter