Haushaltssatzung der Gemeinde Mittelstrimmig für das Jahr 2012

Der Gemeinderat hat aufgrund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Oktober 2010 (GVBl. S. 319), am 15. Mai 2012 folgende Haushaltssatzung beschlossen.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 495.059 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 761.552 EUR
der Jahresfehlbedarf auf -266.493 EUR
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 505.845 EUR
die ordentlichen Auszahlungen auf 709.890 EUR
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf -204.045 EUR
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR
der Saldo der außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf 0 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 67.600 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 191.900 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf -124.300 EUR
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 328.345 EUR
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 328.345 EUR
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 901.790 EUR
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 901.790 EUR
die Veränderung des Finanzmittelbestands
im Haushaltsjahr auf -328.345 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A auf 269 v. H.
- Grundsteuer B auf 317 v. H.
- Gewerbesteuer auf 352 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund auf 30,00 EUR
- für den zweiten Hund auf 60,00 EUR
- für jeden weiteren Hund auf 90,00 EUR
- für den ersten gefährlichen Hund auf 200,00 EUR
- für den zweiten gefährlichen Hund auf 400,00 EUR
- für jeden weiteren gefährlichen Hund auf 600,00 EUR

§ 5 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb einer Wertgrenze von 750 EUR sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 6 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2010 beträgt 7.285.740,36 EUR und voraussichtlich 7.060.176,36 EUR zum 31.12.2011 und 6.793.683,36 EUR zum 31.12.2012.

Mittelstrimmig, den 26.06.2012
Ortsgemeinde Mittelstrimmig
Lothar Jakobs, Ortsbürgermeister

Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.05.2012 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan für das Jahr 2012 liegt gemäß § 97 Abs. 2 der GemO an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 02.07.2012 bis einschließlich 10.07.2012, in Zimmer 35 der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Corray 1, 56856 Zell (Mosel) öffentlich aus.
Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Zell (Mosel), den 26.06.2012
Verbandsgemeindeverwaltung
Karl Heinz Simon, Bürgermeister