Bericht über die Sitzung des Gemeinderates am 28.09.2016

Bericht über die Sitzung des Gemeinderates Mittelstrimmig am 28.09.2016 im Gemeindehaus unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Lothar Jakobs

Anwesenheit:
Name Anwesend
Thomas, Egon x
Dohm, Lothar x
Etges, Roswita x
Wolf, Klaus Peter x
Wagner, Alois x
Friedrich, Udo x
Maßmann, Ralf x
Jakobs, Florian x

TOP 1
Einwohnerfragestunde
Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine schriftlichen Anfragen vor. Aus der Mitte der Zuhörer wurden folgende Anfragen gestellt:
- Wann mit der Zuwegung zum Anwesen „Angsten“ gerechnet werden kann?
Hierzu wurde ausgeführt, dass die Fertigstellung binnen der nächsten vierzehn Tage erfolgt.
- Welche Hausnummer dem Grundstück „Brachtendorf“ zugeteilt werden wird?
Das besagte Grundstück wird nach Aussage des Vorsitzenden die Hausnummer „Auf der Fenn 24a“ erhalten.
- Welche Hausnummer dem Grundstück „H. Angsten“ zugeteilt werden wird?
Es wurde mitgeteilt, dass dieses Flurstück die Hausnummer „Auf der Fenn 17“ erhält. Zwar breche man damit die Chronologie der eigentlichen Hausnummernanordnung, eine andere Möglichkeit ist jedoch nicht möglich.
- Wann die Pflasterfläche im Bereich des Kirchweges entfernt wird?
Die Aufnahme des Pflasterbelages wird noch im laufenden Jahr 2016 erfolgen.
- Wann die Stellfläche für den Altglas-Container gepflastert wird?
Die neue Stellfläche wird im Anschluss an die Aufnahme des Pflasterbelages aus dem Kirchweg her-gestellt.

TOP 2
Erschließung des Baugebietes „Auf Ferbel II“;
Vergabe der Bauleistungen für die Baustraße
Ortsbürgermeister Jakobs informierte die anwesenden Ratsmitglieder über den aktuellen Sachstand und stellte die Planung anhand der ausgelegten Katasterpläne detailliert vor. Er führte aus, dass zwischenzeitlich ein Submissionstermin stattgefunden hat und daraufhin die Auftragsvergabe abgewickelt wurde. Aufgrund der Abwesenheit des Vorsitzenden konnte im Vorfeld keine Absprache bzgl. des Leistungsverzeichnisses erfolgen. Nunmehr hat er jedoch festgestellt, dass dieses zu umfangreich gefasst wurde und div. Positionen beinhaltet, welche letztendlich überhaupt nicht ausgeführt werden müssten. Sofern diese Leistungen nicht zur Ausführung kämen, reduzieren sich die anteiligen Kosten der Ortsgemeinde. Aus der Mitte des Rates wurde daraufhin vorgeschlagen, den Vorsitzenden sowie das Ratsmitglied Dohm damit zu betrauen, das Leistungsverzeichnis nochmals genau zu überarbeiten und anzupassen. Anschließend soll der Vorsitzende die Bauaufsicht für die Ortsgemeinde übernehmen und dafür Sorge tragen, dass letztlich auch nur diese Leistungen ausgeführt werden, sodass die errechnete Kostenersparnis eintritt. Das Büro Kaarst soll über die Vorgehensweise unmittelbar informiert werden. Die Anregung, vor Beschlussfassung die zuständige Bauabteilung der Verbandsgemeinde zu Rate zu ziehen wurde abgelehnt. Im Anschluss an eine rege Diskussion beschloss der Ortsgemeinderat dem v.g. Vorschlag zuzustimmen.

TOP 3
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Mittelstrimmig;
Erlass einer Abrundungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 (4) Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich Gemarkung Mittelstrimmig, Flur 3, Flurstück 4/2
Der Gemeinderat Mittelstrimmig beschloss nach eingehender Beratung
• für den Bereich Gemarkung Mittelstrimmig, Flur 3, Nr. 4/2 den Erlass einer Abrundungs- und Ergänzungssatzung
• die Verwaltung zu beauftragen, das erforderliche Verfahren nach dem BauGB einzuleiten
• Herrn Strang, Planungsbüro WeSt, zu beauftragen die erforderlichen Unterlagen zu fertigen
• Die Verwaltung zu beauftragen, das zusätzliche Kriterium ergänzend mit in den Wortlaut der Satzung aufzunehmen.

TOP 4
Änderungen bei der Umsatzbesteuerung der Kommunen
Im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2015 vom 02.11.2015 wurde bei der Umsatzsteuer eine grundlegende Änderung für juristische Personen des öffentlichen Rechts (Gemeinden, Jagdgenossenschaften usw.) vollzogen. Mit Einführung des neuen § 2 b UStG mit Wirkung zum 01.01.2017 wurde die Umsatzbesteuerung an das europäische Recht angepasst. Danach besitzen alle Kommunen grundsätzlich die Unternehmereigenschaft, es sei denn, sie üben hoheitliche Tätigkeiten aus.
Hinsichtlich der Jagdverpachtung gilt, dass die nicht steuerbare Vermögensverwaltung ab 01.01.2017 entfällt. Jagdpachteinnahmen und die damit verbundenen Wildschadenverhütungskostenpauschalen unterliegen daher zukünftig der Umsatzbesteuerung.
Diese Rechtsfolge kann durch die Abgabe einer Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG für die Jahre 2017 bis einschl. 2020 abgewendet werden. D. h., erst ab dem Jahr 2021 unterliegen u. a. Jagdpachteinnahmen der Umsatzbesteuerung.
Der Gemeinderat beschließt, gegenüber dem Finanzamt die Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG abzugeben.

TOP 5
"Antike Realität mobil erleben (ARmob)"; Beteiligung an der Projektumsetzung
Der Gemeinderat stimmt einer Beteiligung der Ortsgemeinde Mittelstrimmig mit dem Objekt „Burgus Mittelstrimmig“ an dem Projekt „Antike Realität mobil erleben (ARmob) zu. Gleichzeitig erklärt er sich mit der Übernahme eines Eigenanteils (für die Zuordnung des Objektes in die Kategorie C) einverstanden.

TOP 6
Vereinbarung wegen Übergang Sportplatzanlage Mittelstrimmig nach AufgÜgVO;
Vorbereitungsberatung
Zu diesem Tagesordnungspunkt verwies Ortsbürgermeister Jakobs auf den durch die Verbandsgemeindeverwaltung ausgearbeiteten Entwurf einer möglichen Übertragungsvereinbarung sowie die damit verbundenen Problematiken. Derzeit, so der Ortsbürgermeister, gehe es lediglich darum, einen Konsens zu erarbeiten, wie die angestrebte Übertragung unter den beteiligten Ortsgemeinden möglichst gerecht und sinnig geregelt werden kann. Nach seiner Meinung stellt der vorgelegte Entwurf schon eine recht faire Lösungsmöglichkeit für die beteiligten Kommunen dar. Allerdings wurde dabei bzgl. des Rahmens der Beteiligung an den Unterhaltungskosten vergessen zu berücksichtigen, dass die Ortsgemeinde Mittelstrimmig aktuell für getätigte Baukosten gegenüber den übrigen Kommunen in Vorleistung getreten ist. Eine finale Zusage derer zur Kostenbeteiligung hieran liegt nach wie vor nicht vor. Ebenso müsste in der Vereinbarung Berücksichtigung finden, dass auch laufenden Kosten, wie z.B. wiederkehrende Beiträge, Grundsteuer usw. oder auch einmalige Kosten, wie evtl. Anliegerkosten für Baumaßnamen usw. Berücksichtigung in den Regelungen finden. Dies ist bisher nicht gegeben. Im Anschluss an seine Ausführungen stellte Ortsbürgermeister Jakobs den Tagesordnungspunkt zur Diskussion. In deren Verlauf kam man überein, dem Entwurf der Verwaltung grundsätzlich zuzustimmen, sofern die v.g. Zusätze bzgl. der Kostenbeteiligung entsprechend eingearbeitet und berücksichtigt werden. Die Verwaltung soll hierüber entsprechend informiert werden.

TOP 7
Mitteilungen und Verschiedenes
Der Vorsitzende informierte über laufende Angelegenheiten der Ortsgemeinde, u.a. über
- die laufenden Prüfung der Verwaltung durch die Künstlerrentenversicherung
- Sachstand Förderanträge im Bereich Dorferneuerung
- Straßenbeleuchtung in der Ortsgemeinde und deren Rückkaufswerte
- aktueller Verfahrensstand Bebauungsplan „Schockhütte“
- Sachstand der Elektronikschäden an den PV-Anlagen MZH und Bauhof

Mittelstrimmig, den 18.10.2016
Gemeindeverwaltung
Lothar Jakobs, Ortsbürgermeister