Bericht über die Sitzung des Gemeinderates am 21.03.2016

Bericht über die Sitzung des Gemeinderates Mittelstrimmig am 21.03.2016, 18:30 Uhr im Gemeindehaus unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Lothar Jakobs

Anwesenheit:
Name Anwesend
Thomas, Egon x
Dohm, Lothar x
Etges, Roswita x
Wolf, Klaus Peter x
Wagner, Alois x
Friedrich, Udo x
Maßmann, Ralf x
Jakobs, Florian x

Punkt 1
Eröffnung der Sitzung
Der Ortsbürgermeister eröffnete die Sitzung mit der Begrüßung der Ratsmitglieder und stellte die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach § 39 GemO fest.

Punkt 2
Jahresabschluss der Ortsgemeinde Mittelstrimmig für das Haushaltsjahr 2011;
a) Feststellung des Jahresabschlusses
b) Entlastung des Bürgermeisters, Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten
Die Verwaltung hat den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Mittelstrimmig für das Haushaltsjahr 2011 erstellt.
Das Jahresergebnis wird wie folgt festgestellt:
1. Ergebnisrechnung
Gesamtbetrag der Erträge = 982.306,62 €
Gesamtbetrag der Aufwendungen = 854.283,95 €
Jahresüberschuss = 128.022,67 €
Aufwendungen durch die Einstellung in
den Sonderposten für Belastungen aus
dem komm. Finanzausgleich = 5.200,00 €
Jahresergebnis = 122.822,67 €
Ein Jahresüberschuss ist, soweit er nicht zur Deckung von Fehlbeträgen der fünf Haushaltsvorjahre verwandt wird, auf die neue Rechnung vorzutragen und dient dem Ausgleich der folgenden fünf Jahre; im Übrigen ist eine Zuführung zur Kapitalrücklage vorzunehmen (§ 18 Abs. 3 GemHVO).
Die Ergebnisrechnung weist unter Berücksichtigung von Ergebnisvorträgen aus 2009 (17.265,55 €) und 2010 (828.705,08) einen Überschuss von 968.793,30 € aus.
2. Finanzrechnung
Gesamtbetrag der
ordentlichen Einzahlungen = 1.129.556,82 €
Gesamtbetrag der
ordentlichen Auszahlungen = 837.990,43 €
Saldo der ordentlichen
Ein- und Auszahlungen = 291.566,39 €
Gesamtbetrag der
außerordentlichen Einzahlungen = 0,00 €
Gesamtbetrag der
außerordentlichen Auszahlungen = 0,00 €
Saldo der außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen = 0,00 €
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit = 18.378,78 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit = 291.462,49 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit = -273.083,71 €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit = 0,00 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit = 18.482,68 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit = -18.482,68 €
Gesamtbetrag der Einzahlungen = 1.147.935,60 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen = 1.147.935,60 €
Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt unter Berücksichtigung von vorzutragenden Beträgen (-172.484,70 € aus 2009 und 778.689,27 € aus 2010) 897.770,96 €. Die Ortsgemeinde hat keine Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten. Die Finanzrechnung ist somit ebenso ausgeglichen.
Mit dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 stellt sich die Schlussbilanz zum 31.12.2011 wie folgt dar:
I. Aktiva
Anlagevermögen = 7.204.738,63 €
Umlaufvermögen = 1.046.144,94 €
Rechnungsabgrenzungsposten = 774,73 €
Bilanzsumme Aktiva = 8.251.658,30 €
II. Passiva
Eigenkapital = 7.623.137,22 €
(darin enthalten: Jahresüberschuss 2011 = 122.822,67 €)
Sonderposten = 521.122,68 €
Rückstellungen = 68.684,57 €
Verbindlichkeiten = 38.713,83 €
Bilanzsumme Passiva = 8.251.658,30 €
Gemäß § 114 Abs. 1 GemO beschließt der Gemeinderat über die Feststellungen des geprüften Jahresabschlusses. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister oder Ortsbürgermeister vertreten haben.
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 wurde gemäß § 110 GemO am 08.03.2016vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor,
• die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2011 zu beschließen,
• die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, noch nachträglich zu genehmigen und
• dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten – soweit sie den Bürgermeister oder Ortsbürgermeister vertreten haben – Entlastung zu erteilen.
Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt führte das älteste anwesende Ratsmitglied, Alois Wagner, das nicht an der Ausführung des Haushaltsplanes mitgewirkt hat.
Zu a)
Der Gemeinderat beschloss unter Vorsitz des Ratsmitglieds Alois Wagner, das an der Ausführung des Haushaltsplans nicht mitgewirkt hat,
- das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses anzuerkennen und auf eine zusätzliche Prüfung zu verzichten,
- den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2011 festzustellen und
- die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, noch nachträglich zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu b)
Der Gemeinderat beschloss unter Vorsitz des Ratsmitglieds Alois Wagner, das an der Ausführung des Haushaltsplans nicht mitgewirkt hat, dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten - soweit sie den Bürgermeister oder Ortsbürgermeister vertreten haben - Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

Punkt 3
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016
Nach eingehender Beratung des Haushaltsplanes beschloss der Gemeinderat, folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 zu erlassen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 508.450 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 717.890 €
der Jahresfehlbetrag auf -209.440 €
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 523.150 €
die ordentlichen Auszahlungen auf 639.080 €
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf -115.930 €
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 €
der Saldo der außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf 0 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 208.000 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 263.050 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf -55.050 €
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 170.980 €
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf 170.980 €
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 902.130 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 902.130 €
3. Festsetzung der Steuerhebesätze
Grundsteuer A 300 v. H.
Grundsteuer B 0 v. H.
Gewerbesteuer 365 v. H.
4. Festsetzung der Hundesteuer
1. Hund 30,00 €
2. Hund 60,00 €
für jeden weiteren Hund 90,00 €
1. gefährlicher Hund 200,00 €
2. gefährlicher Hund 400,00 €
für jeden weiteren gefährlichen Hund 600,00 €
5. Festsetzung der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 €
6. Festsetzung des Gesamtbetrages
der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 €
7. Festsetzungen der Investitionen, auf 1.000 €
die im Teilhaushalt einzeln darzustellen sind
8. Entwicklung des Eigenkapitals
zum 31.12.2014 7.217.833,58 €
zum 31.12.2015 6.937.933,58 €
zum 31.12.2016 6.728.493,58 €
Gleichzeitig stimmte der Gemeinderat dem Investitionsprogramm für die Jahre 2014 bis 2019 zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

Punkt 4
Mitteilungen und Anfragen
Der Vorsitzende informierte die anwesenden Ratsmitglieder über die laufenden Geschäfte der Verwaltung.
Mittelstrimmig, den 22.03.2016
Gemeindeverwaltung
othar Jakobs, Ortsbürgermeister

Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Mittelstrimmig für das Haushaltsjahr 2011
Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Mittelstrimmig für das Haushaltsjahr 2011 wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 21.03.2016 gefasst.
In der gleichen Sitzung wurde dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, Entlastung erteilt.
Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht; sie sind in diesem Mitteilungsblatt unter Punkt 2 des Berichts über die Sitzung des Gemeinderates Mittelstrimmig am 21.03.2016 abgedruckt.
Gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl. S. 472), liegt der vorgenannte Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 04.04.2016 bis einschließlich 12.04.2016 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Zimmer 35, während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Mittelstrimmig, den 22.03.2016
Ortsgemeinde Mittelstrimmig
Lothar Jakobs, Ortsbürgermeister