Bericht über die Sitzung des Gemeinderates am 08.04.2015

Bericht über die Sitzung des Gemeinderates Mittelstrimmig am 08.04.2015 im Gemeindehaus unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Lothar Jakobs
Anwesenheit:
Name Anwesend
Thomas, Egon x
Dohm, Lothar x
Etges, Roswita x
Wolfs, Klaus-Peter x
Wagner, Alois x
Friedrich, Udo x
Maßmann, Ralf x
Jakobs, Florian x

Punkt 1
Jahresabschluss der Ortsgemeinde Mittelstrimmig für das Haushaltsjahr 2010;
a) Feststellung des Jahresabschlusses
b) Entlastung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten
Die Verwaltung hat den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Mittelstrimmig für das Haushaltsjahr 2010 erstellt.
Das Jahresergebnis wird wie folgt festgestellt:
1. Ergebnisrechnung
Gesamtbetrag der Erträge = 1.723.621,66 €
Gesamtbetrag der Aufwendungen = 892.656,66 €
Jahresüberschuss = 830.965,08 €
Aufwendungen durch die
Einstellung in den Sonderposten
für Belastungen aus dem
komm. Finanzausgleich = 2.260,00 €
Jahresergebnis = 828.705,08 €
Ein Jahresüberschuss ist, soweit er nicht zur Deckung von Fehlbeträgen der fünf Haushalts-vorjahre verwandt wird, auf die neue Rechnung vorzutragen und dient dem Ausgleich der folgenden fünf Jahre; im Übrigen ist eine Zuführung zur Kapitalrücklage vorzunehmen (§ 18 Abs. 3 GemHVO).
Die Ergebnisrechnung weist unter Berücksichtigung von Ergebnisvorträgen aus Haushalts-vorjahren (17.265,55 €) einen Überschuss von 845.970,63 € aus.
2. Finanzrechnung
Gesamtbetrag der
ordentlichen Einzahlungen = 1.896.984,74 €
Gesamtbetrag der
ordentlichen Auszahlungen = 1.118.295,47 €
Saldo der ordentlichen
Ein- und Auszahlungen = 778.689,27 €
Gesamtbetrag der
außerordentlichen Einzahlungen = 0,00 €
Gesamtbetrag der
außerordentlichen Auszahlungen = 0,00 €
Saldo der außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen = 0,00 €
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit = 41.041,00 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit = 54.927,49 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit = -13.886,49 €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit = 0,00 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit = 764.802,78 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit = -764.802,78 €
Gesamtbetrag der Einzahlungen = 1.938.025,74 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen = 1.938.025,74 €
Veränderung des Finanzmittelbestands
im Haushaltsjahr = +764.802,78 €
Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt unter Berücksichtigung von vorzutragenden Beträgen (-172.484,70 €) 606.204,57 €. Die Ortsge-meinde hat keine Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten. Die Finanzrechnung ist somit ebenso ausgeglichen.
Mit dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 stellt sich die Schlussbilanz zum 31.12.2010 wie folgt dar:
I. Aktiva
Anlagevermögen = 7.008.108,04 €
Umlaufvermögen = 1.206.697,20 €
Rechnungsabgrenzungsposten = 774,97 €
Bilanzsumme Aktiva = 8.215.580,21 €
II. Passiva
Eigenkapital = 7.528.483,15 €
Sonderposten = 502.739,60 €
Rückstellungen = 46.736,24 €
Verbindlichkeiten = 137.621,22 €
Bilanzsumme Passiva = 8.215.580,21 €
Gemäß § 114 Abs. 1 GemO beschließt der Gemeinderat über die Feststellungen des geprüften Jahresabschlusses. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürger-meisters, des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister oder Orts-bürgermeister vertreten haben.
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 wurde gemäß § 110 GemO am 10.03.2015 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor,
- die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2010 zu beschließen,
- die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, noch nachträglich zu genehmigen und
- dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten - soweit sie den Bürgermeister oder Ortsbürgermeister vertreten haben - Entlastung zu erteilen.
Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt führte das älteste anwesende Ratsmitglied, Alois Wagner, das nicht an der Ausführung des Haushaltsplanes mitgewirkt hat.
Beschluss:
Zu a)
Der Gemeinderat beschloss unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Alois Wagner, das an der Ausführung des Haushaltsplanes nicht mitgewirkt hat,
- das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses anzuerkennen und auf eine zusätzliche Prüfung zu verzichten,
- den geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2010 festzustellen und
- die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, noch nachträglich zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu b)
Der Gemeinderat beschloss unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Alois Wagner, das an der Ausführung des Haushaltsplanes nicht mitgewirkt hat, dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten - soweit sie den Bürgermeister oder Ortsbürgermeister vertreten haben - Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ortsbürgermeister Jakobs sowie das Ratsmitglied Thomas haben an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt aufgrund Sonderinteresse gemäß § 22 GemO nicht mitgewirkt. Sie verließen den Beratungstisch und nahmen im Zuhörerbereich platz.

Punkt 2
Projektteilnahme „Cochem-Zeller Energiedorf“;
Antragstellung KfW-Fördermittel auf Grundlage des vorliegenden Angebotes zum KfW-Quartierskonzepts
Ortsbürgermeister Jakobs schlug vor, die Entscheidung zu vertagen und in der Zwischenzeit weitere Informationen einzuholen.

Punkt 3
Beratung über die Kosten gemischter Grabstätten auf dem Friedhof Mittelstrimmig
Aus der Mitte des Rates wurde angeregt neben einer Bestattung des Ehepartners auch eine Bestattung des Lebensgefährten oder des Kindes zuzulassen. Nach eingehender Diskussion, bei der sämtliche Vor- und Nachteile abgewogen wurden, stimmte der Ortsgemeinderat der Regelung zu, dass im Falle einer verbleibenden restlichen Ruhezeit von größer/gleich 15 Jahren Urnenbestattungen von Verwandten 1. Grades in der Rasengrabstätte zugelassen werden. Die Abdeckplatte des Rasengrabes ist in diesem Fall mit dem Namen des Weiteren Verstorbenen zu ergänzen. Für die Urnenbestattung fallen die entsprechenden Kosten zusätzlich an.

Punkt 4
Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung in der Ortsmitte Mittelstrimmig
Vor der Beratung zum Tagesordnungspunkt schilderte Ortsbürgermeister Jakobs den Anwesenden den aktuellen Sachstand. Dabei wies er darauf hin, dass es erforderlich ist um weitere Schritte ein-zuleiten und letztlich einen entsprechenden Zuwendungsantrag zu stellen, einen Grundsatzbeschluss zu fassen, sodass das zum Erwerb anstehende Grundstück im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms überplant werden kann. Zwischenzeitlich besteht für jedes Ratsmitglied die Möglichkeit Ideen zu entwickeln, wie eine mögliche Gestaltung der Fläche aussehen könnte. Die Ideen können an-schließend einem noch zu beauftragenden Planer mitgeteilt werden und von diesem umgesetzt wer-den. Nach eingehender Beratung kam der Ortsgemeinderat überein, dem Vorschlag von Ortsbürger-meister Jakobs zu entsprechen und stimmte der Entwicklung einer Maßnahme im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms zu. Ein entsprechender Förderantrag soll fristgerecht im Jahr 2015 auf den Weg gebracht werden.

Punkt 5
Neuvergabe der Überprüfung Kinderspielplatz Mittelstrimmig
Die Entscheidung über diese Angelegenheit wurde auf die nächste Sitzung vertagt.

Punkt 6
Erweiterung externer Trauungsorte um einen Standort im Hunsrückbereich
Trauung im Heimatmuseum Mittelstrimmig
Im Anschluss an seine Ausführungen stellte Ortsbürgermeister Jakobs das Thema zur Diskussion. Dabei einigte sich der Ortsgemeinderat auf folgende Eckpunkte:
- Die zeitliche Nutzung der Örtlichkeit wird auf 2 Stunden beschränkt.
- Im Anschluss an die Zeremonie hat eine Reinigung der Räume wie auch des Außenbereichs zu erfolgen.
- Für Bürger bzw. Einwohner der Ortsgemeinde Mittelstrimmig entfällt der Mietpreis. Für alle anderen Interessenten wird ein Mietpreis von 50,00 Euro gefordert.

Punkt 7
Mitteilungen und Verschiedenes
Der Vorsitzende informierte über laufende Angelegenheiten der Ortsgemeinde.
Mittelstrimmig, den 27.05.2015
Gemeindeverwaltung
Lothar Jakobs, Ortsbürgermeister

Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Mittelstrimmig für das Haushaltsjahr 2010
Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Mittelstrimmig für das Haushaltsjahr 2010 wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.04.2015 gefasst.
In der gleichen Sitzung wurde dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, Entlastung erteilt.
Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht; sie sind in diesem Mitteilungsblatt unter Punkt 1 des Berichts über die Sitzung des Gemeinderates Mittelstrimmig am 08.04.2015 abgedruckt.
Gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.08.2014 (GVBl. S. 181), liegt der vorgenannte Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 08.06.2015 bis einschließlich 16.06.2015 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Zimmer 35, während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Mittelstrimmig, den 27.05.2015
Ortsgemeinde Mittelstrimmig
Lothar Jakobs, Ortsbürgermeister